"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.”


Reinhard Turre

Nachteilsausgleich

Um Chancengleichheit zu schaffen, so gibt es der Gesetzgeber vor, sind ganz individuelle Fördermaßnahmen zu schaffen. Es gibt Kinder mit Lese-Rechtschreib-
Schwäche, Rechenschwäche oder dem Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (AHDS / ADS). Diesen Kindern sind im Einzelfall Nachteilsausgleiche zu gewähren. So können in Prüfungen die vorgeschriebenen Zeiten für das Kind verlängert werden, um die Lernschwierigkeiten auszugleichen und
gleiche Chancen zu schaffen.