"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.”


Reinhard Turre

Fachkraft/Nichtfachkraft

Wenn eine Schulbegleitung erforderlich ist, ist zu prüfen, welche Aufgaben diese übernehmen muss.

Soweit keine fachlichen Kenntnisse notwendig sind, kann eine Nichtfachkraft, die den geringsten Stundensatz hat, die Schulbegleitung übernehmen.

Bei der Begleitung eines autistischen Kindes kann aber beispielsweise eine pädagogische Ausbildung notwendig sein, um die Aufgabe der Schulbegleitung erfolgreich durchführen zu können.

Die fachlichen Einschätzungen der Schule sind für die Entscheidung, welche Qualifikation eine Schulassistenz hat, wichtig.