"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

Hochschulzulassungsrecht

Alles, was mit der Bewerbung, etwaigen Aufnahmeverfahren an bundesweiten Hoch- und Fachschulen oder Universitäten zu tun hat, bezieht sich auf das Hochschulzulassungsrecht. Wir beraten Sie bei allen Problemen, wie Sonderanträge (wie bspw. Nachteilsausgleich oder Härtefallantrag), Zweitstudium, Eignungsprüfungen oder Hochschulzugangsberechtigungen. Haben Sie einen Ablehnungsbescheid Ihrer Wunschhoch- oder Fachschule, prüfen wir gern deren Rechtmäßigkeit.