"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.”


Reinhard Turre

Inklusion

Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf können häufig ein Lied davon singen, dass die Durchsetzung der Ansprüche ihrer Kinder ein steter Kampf ist.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle zur Seite stehen und gemeinsam alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns der Gesetzgeber tatsächlich zur Verfügung stellt. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention regelt, dass alle Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen sicherstellen müssen.

Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Im Gegenteil haben sie gleichberechtigt mit anderen Schüler Zugang zu den gleichen Grund- und weiterführenden Schulen. Zudem sollen für ihre besonderen Bedürfnisse besondere Vorkehrungen getroffen werden. Dieses Thema wird zwar in den Medien aktuell diskutiert, ist aber weit davon entfernt, zur Zufriedenheit aller praktisch umgesetzt zu werden.

Wichtig ist, für Ihr Kind den optimalen und passenden Weg zu finden und eine Schule, in der das Kind in seinem persönlichen Rahmen gefördert wird.