"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”

Prüfungsrecht

Für eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Hoch-, Fachschule oder Universität ist es wichtig, die jeweilige Prüfungsordnung zu kennen. Probleme können sich ergeben durch einen Rücktritt von einer Prüfung. Der Rücktritt wird nur aufgrund durch Attest belegte Krankheiten oder sonstige Härtefälle akzeptiert. Prüfungsangst oder Dauerleiden zählen im Allgemeinen nicht zu den wichtigen Gründen. Weiterhin gibt es prüfungsbezogene Störungen, wie Lärm oder die aktuellen Temperaturen im Raum. Wie bei der Rüge gegen eine Prüfungsbewertung müssen Beanstandungen unverzüglich und sehr detailliert gerügt werden. Bei Befangenheit des Prüfers muss die Befangenheit sogar bereits vor der Prüfung dem Prüfungsamt mitgeteilt worden sein. Wenn Studierende die Bewertung angreifen wollen, ist es auch wichtig unverzüglich und schnell zu reagieren. Immerhin kann bei Berufszugangsprüfungen der weitere Lebensweg vom Bestehen der Prüfung oder der Bewertung der Prüfung abhängen.